Hygieneregeln COVID-19

Die Coronaschutzverordnung in der ab 25.08.2022 gültigen Fassung  gibt keine Zugangsbeschränkungen mehr vor (2G/3G). Die Maskenpflicht wurde ebenfalls eingeschränkt und gilt nicht mehr verpflichtend für Eltern-Kind-Kurse.

Es folgen die weiterhin gültigen Hygiene-Regeln im Einzelnen, die auch mit dem Gesundheitsamt Dortmund abgestimmt sind.

Hygiene-Regeln für Teilnehmer der Eltern-Kind-Gruppen

  • Es besteht keine allgemeine Maskenpflicht während der Kurse in den Innenräumen. Sollten einzelne Gruppen einvernehmlich eine andere Regelung wünschen, werden wir dies natürlich anbieten.
  • Die TeilnehmerInnen müssen Anweisungen der Kursleitung zum Infektionsschutz Folge leisten. Nachfolgende Hygieneregeln sind zu beachten:
  • Handdesinfektion bei Betreten der Räume und nach Benutzung der Toilette
  • Tragen von Socken o.ä. für die Eltern erforderlich – barfuß keine Nutzung der Räume!
  • Die Räumlichkeiten müssen innerhalb der Kurseinheit verlassen werden. Der Einlass erfolgt erst kurz vor Kursbeginn, damit Hygienemaßnahmen durch die Kursleiterin erfolgen können (insbesondere Lüften). Die KursteilnehmerInnen müssen auch außerhalb des Gebäudes die jeweils aktuellen Regeln zum Infektionsschutz einhalten.
  • Wir bitten die KursteilnehmerInnen, vor den Kursen eigenverantwortlich Schnelltests durchzuführen, um die Sicherheit für alle weiter zu erhöhen.
  • Teilnahme am Kurs bei COVID-19 Symptomen ist unbedingt und streng untersagt! (Das ist lauf AGB ohnehin grundsätzlich der Fall.)

Auf die Hygiene-Regeln wird in den AGBs und durch die Kursleitung hingewiesen. Sie liegen in den Kursräumen aus und sind auf der Homepage einsehbar.

Stand: 28.08.2022