AGB Vermietung

Mietobjekt und Nutzungszweck

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Großpflegestelle und deren Einrichtung im Höhenweg 2 b in 44265 Dortmund. Das Mietobjekt darf ausschließlich zum Zweck der in einer Großpflegestelle üblichen Kinderbetreuung genutzt werden. Ausdrücklich gestattet ist die Kindertagespflege, die Durchführung von Eltern-Kind-Kursen wie Krabbelgruppen, sowie die Veranstaltung von Kindergeburtstagen.

Buchung

Auf Basis der Reservierungsanfrage erstellen wir ein Angebot. Durch die verbindliche Buchung besteht ein gültiger Vertrag zwischen ihnen als Mieter/Mieterin und Dr. Michael Kahl als Vermieter. Mit der Buchung erkennt der Mieter/die Mieterin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Mietgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Zahlung verfällt die Reservierung. In jedem Fall muss die Gebühr vor Beginn der Raumnutzung auf dem Konto eingegangen oder bar bezahlt sein.

Weder Buchung noch Raumnutzung dürfen auf Dritte übertragen werden.

Stornierung und Erstattung

Die Buchung kann bis zu 14 Tagen vor Raumnutzung von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen kostenfrei storniert werden. Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet.

Sollten wir als Vermieter aufgrund höherer Gewalt die Nutzung des Mietobjekts zur vereinbarten Zeit nicht ermöglichen können, erstattet wir die Mietgebühr. Weitere Unkosten des Mieters/der Mieterin erstattet wir nicht.

Haftung

Wir haften als Vermieter im gesetzlichen Umfang für Schäden, die durch das Mietobjekt bedingt und von uns zu verantworten sind. Mängel an den Mieträumen oder den Einrichtungsgegenständen sind uns unverzüglich und vor Nutzung anzuzeigen, damit sie von uns vor der Nutzung beseitigt werden können.

Schäden durch unsachgemäße oder nicht dem Nutzungszweck entsprechende Nutzung liegen in der Verantwortung des Mieters/der Mieterin sowie der Mitbenutzer.

Regeln zur Raumnutzung

In den Räumen von LIMADA KIDS gelten die Brandschutzregeln für Großpflegestellen. Mieter und Mitbenutzer sind verpflichtet, sich beim ersten Besuch mit den Brandschutzmaßnahmen und Fluchtwegen vertraut zu machen. Feuer, offenes Licht und Rauchen sind verboten.

Das primär für Notrufe vorgesehene Telefon darf auch für dringende Telefonate ins deutsche Festnetz und Mobilfunknetz genutzt werden, wenn keine alternative Möglichkeit besteht. Anrufe zu kostenpflichtigen und ausländischen Nummern sind grundsätzlich untersagt und werden gegebenenfalls nachträglich in Rechnung gestellt.

Die Nutzung des Trampolins im Außenbereich erfolgt in Verantwortung des Mieters. Die Nutzung setzt koordinative und motorische Fähigkeiten voraus, die in der Regel erst nach dem Kleinkindalter erreicht werden. In keinem Fall dürfen mehrere Kinder das Trampolin gleichzeitig benutzen. Das Trampolin darf nur ohne Schuhe genutzt werden.

Die Räume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Vor den Räumen befindet sich eine Garderobe, in der die Schuhe gewechselt werden können. Wir empfehlen den Benutzern, für sich und die Kinder geeignete Fußbekleidung wie Stoppersocken oder Hausschuhe mitzubringen.

Tiere dürfen grundsätzlich nicht mit in die Räume gebracht werden.

Die Räume sind nach der Nutzung sauber zu übergeben. Außergewöhnlich erhöhter Reinigungsaufwand wird gegebenenfalls dokumentiert und nachträglich in Rechnung gestellt.

Pro Raumnutzung ist die Entsorgung eines 20 l Müllbeutels inbegriffen. Darüberhinausgehender Müll ist durch den Mieter zu entsorgen. Sollte dies nicht erfolgen, berechnen wir eine Gebühr von 5,- € pro 20 l Beutel zusätzlichen Mülls.

Mitbenutzung

Die Mitbenutzung durch Dritte ist im Rahmen des oben genannten Nutzungszwecks gestattet, sofern die Mitbenutzer diese AGBs akzeptieren. Der Mieter/die Mieterin trägt dafür Sorge, dass alle Mitbenutzer die Regeln zur Raumnutzung und die AGBs kennen und beachten.

LIMADA KIDS – Dr. Michael Kahl, Stand 23.02.2023